
Wer in der Schweizer Armee Dienst leistet (militärischer Frauendienst, Rotkreuzdienst und Hilfsdienste eingeschlossen), Zivil- oder Schutzdienst leistet, an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen für «Jugend + Sport» oder an Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag während 14 Wochen. Angestellte der Universität erhalten 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei 100% des Lohns.